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Immobilien richtig vererben - mit Gövert Immobilien

Als Eigentümer einer Immobilie ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über Eventualitäten im Alter zu machen. Dazu gehört auch, wem Sie einmal Ihr geliebtes Zuhause hinterlassen möchten. Auch wenn viele Menschen sich ungern mit diesem Thema auseinandersetzen, ist es für die Hinterbliebenen eine große Erleichterung, die Erbschaft eindeutig geregelt zu wissen. 

Immobilien als Erbschaft - oft ein Grund für Konflikte

Seniorenpaar unterschreibt Vetrag

Sich frühzeitig mit dem Vererben von Immobilien zu befassen, ist aus zwei Gründen empfehlenswert. Wird zu Lebzeiten keine eindeutige Entscheidung getroffen, sind bei einem fehlenden Testament Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen keine Seltenheit. Neben der Entscheidung, wer die Immobilie erben soll, ist die zukünftige Nutzung ein häufiger Anlass für Diskussionen.

Auch aus finanziellen Gründen ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Vererben von Immobilien relevant. Je nach Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad profitieren Erben von dem Erbschaftssteuer-Freibetrag. Übersteigt der Wert des Erbes den Steuerfreibetrag, fällt auf die verbliebene Summe eine Erbschaftssteuer an. Hierfür fehlen oftmals die finanziellen Mittel, besonders wenn keine Veräußerung der Immobilie gewünscht wird. Eine Ausnahme bildet selbstgenutztes Immobilieneigentum: Bewohnt der Ehepartner oder das Kind des Erblassers für mindestens zehn weitere Jahre die Immobilie, entfällt die Erbschaftssteuer.

Bevor schwere Entscheidungen in der emotionalen Trauerphase nach dem Tod des Erblassers anstehen, sind kluge Überlegungen zu Lebzeiten ratsam. 

Die Schenkung als Alternative zu Lebzeiten

Eine weitere Möglichkeit, eine Immobilie weiterzugeben, ist die Schenkung. Diese wird zu Lebzeiten durchgeführt und ist gerade vom Eigentümer in Richtung seiner Kinder üblich. Zwar fällt hierbei ab einem gewissen Wert eine Schenkungssteuer an, aber wie beim Vererben gelten unterschiedliche Steuerfreibeträge. Die Höhe des Freibetrags sowie der Steuersatz richten sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser. Für Ehepartner ist eine Schenkung sogar steuerfrei, wenn der hinterbliebene Partner das Wohneigentum weiterhin selbst nutzt. Bei dieser Variante entfällt auch die oben genannte Zehn-Jahres-Frist. 

Vorteile eines professionellen Maklers

Mit Gövert Immobilien vertrauen Sie auf einen unabhängigen und erfahrenen Branchenpartner, wenn es um das Vererben von Immobilien geht. Von der präzisen Wertermittlung Ihrer Immobilie bis zum möglichen Verkauf beraten wir Sie kompetent und nehmen wir Ihnen viele Formalitäten ab. Sie möchten mehr über Ihre verschiedenen Möglichkeiten als Immobilieneigentümer erfahren? Unsere fachkundigen Makler von Gövert Immobilien stehen Ihnen vertrauensvoll und diskret bei allen Fragen zur Seite! 

Falls Sie als alleiniger Erbe oder Erbengemeinschaft über den richtigen Umgang mit einer Erbimmobilie nachdenken, stehen wir Ihnen ebenfalls mit großer Erfahrung zur Seite. Wir zeigen Ihnen, welche Wege Ihnen im Umgang mit der geerbten Immobilie offenstehen - von der Eigennutzung bis zum Verkauf.