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Immobilie geerbt? So können wir Ihnen als Immobilienmakler helfen

Alte und junge Frau

Immer mehr Nachlasse enthalten Immobilien wie Einfamilienhäuser. Viele Erben sind in diesem Fall zunächst ratlos und wissen nicht, wie Sie mit dem Objekt verfahren sollen.

Was ist die Immobilie wert? Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Instandhaltung? Wie rentabel ist ein Verkauf des Objekts?

Wenn auch Sie sich diese oder ähnliche Fragen stellen, helfen wir Ihnen von Gövert Immobilien gerne weiter.

 

Diese Möglichkeiten haben Immobilienerben

Immobilienerben haben im Wesentlichen die Optionen Verkauf, Eigennutzung oder Vermietung. In vielen Fällen besteht kein Interesse daran, selbst in der Immobilie zu wohnen - etwa, weil das Objekt zu klein oder zu groß ist oder sich der Lebensmittelpunkt der Erben in einer anderen Stadt befindet. Eine intensive Beratung, die auf individuelle Gegebenheiten Rücksicht nimmt, kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen - besonders dann, wenn es sich nicht um einen Alleinerben, sondern um eine Erbengemeinschaft handelt.

Was Erben tun müssen

Testament

Wer eine Immobilie geerbt hat, ist verpflichtet, die Berichtigung des Grundbuchs zu beantragen. Dazu muss der Erbe die Erbfolge nachweisen, wahlweise mit einem (kostenpflichtigen) Erbschein oder alternativ mit einem rechtsgültigen Erbvertrag oder einem notariell beglaubigten Testament. Des Weiteren wird eine Erbschaftssteuer fällig, deren Höhe unter anderem vom Verwandtschaftsgrad abhängig ist.

Nur Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die selbst mindestens zehn Jahre in der geerbten Immobilie wohnen, können die Erbschaftssteuer sparen. Gleiches gilt für Kinder - hier aber nur dann, wenn die Wohnfläche der Immobilie nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.

Faktoren, die bei der Entscheidung eine Rolle spielen

Bei der Entscheidung, wie mit einer geerbten Immobilie verfahren werden soll, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Wie hoch ist der Verkehrswert der Immobilie?
  • Wie ist der Zustand des Objekts? Gibt es einen Sanierungsstau?
  • Gibt es Miterben? Können diese bei Bedarf ausgezahlt werden?
  • Ist die Immobilie zurzeit vermietet?

Viele Erben vernachlässigen bei ihrer Entscheidung die Tatsache, dass der Besitz einer Immobilie immer auch mit Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Immobilie mit einem Darlehen belastet ist - denn Schulden werden immer mit vererbt.

Lassen Sie sich beraten!

Sie sehen: Die Frage, wie mit einer geerbten Immobilie verfahren werden soll, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir beraten Sie gerne individuell und umfassend. Auch dann, wenn Sie bereits eine Entscheidung getroffen haben und das Objekt verkaufen möchten, stehen wir Ihnen zur Seite und finden für Sie passende Käufer.